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Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Wir gestalten den Übergang von der Grundschule zur Realschule durch besondere Projekte („Das Lernen lernen“, Kooperatives Lernen, Förderunterricht).

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz über die Eignung der Schülerinnen für den weiteren Besuch der Realschule.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, unterstützen wir die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Ein späterer Wechsel gestaltet sich wegen der Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 schwieriger, da schon in Klasse 9 wesentliche Prüfungsinhalte vorbereitet werden. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.

Musikklasse

Eine Besonderheit der musischen Erziehung an der Liebfrauenschule ist der rhythmische Schwerpunkt, der jeweils in einer Eingangsklasse angeboten wird und sich über zwei Jahre erstreckt. Der Musikunterricht in der jeweiligen Percussionklasse umfasst in Jahrgangsstufe 5 drei Stunden und in Jahrgangsstufe 6 zwei Stunden. Gegenüber dem normalen Stundenkontingent erhalten die Schülerinnen damit jeweils eine Musikstunde mehr als die Parallelklassen.

Schülerinnen, die in die Percussionklasse aufgenommen werden möchten, können dies bei der Aufnahme angeben. Musische Vorerfahrungen sind dafür nicht notwendig, aber vorteilhaft.

Die Schülerinnen lernen zunächst die wichtigsten Schlag- und Percussioninstrumente kennen. Im sich daran anschließenden Musikunterricht erwerben die Schülerinnen schrittweise Grund-kenntnisse auf den genannten Instrumenten. Sehr wichtig sind in diesem Zusammenhang das gemeinsame Musizieren sowie das Erlebnis gemeinsamer Auftritte vor Publikum. Die Schülerinnen lernen aufeinander zu hören, eigenverantwortlich zu üben, mit Vorspielsituationen umzugehen und Selbstbewusstsein als Solistinnen auf einem Instrument zu entwickeln. Das gemeinsame Musizieren trägt zu einer positiven Lernatmosphäre bei, die sich auch auf den sonstigen Unterricht überträgt.

Ansprechpartner: Herr Rinsche

Wahlpflichtfach ab Jahrgang 7

Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen, die bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden.

Die Liebfrauenschule bietet

  • zwei fremdsprachliche Schwerpunkte (Französisch und Niederländisch),
  • einen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt (Biologie),
  • einen sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt (Sozialwissenschaften)

Das Schwerpunktfach wird im Umfang von drei Wochenstunden unterrichtet und es werden Klassenarbeiten geschrieben. Es hat für die Versetzung die gleiche Bedeutung wie Deutsch, Mathematik und Englisch, gilt also als viertes Hauptfach.

Wahlfächer ab Jahrgang 9

Künstlerisch-musische Förderung

Bis einschließlich Klasse 8 erhalten die Schülerinnen Unterricht in den Fächern Musik, Textil-gestaltung und Kunst im Klassenverband. Ab der neunten Jahrgangsstufe entscheiden sich die Schülerinnen je nach persönlicher Neigung für zwei der drei Fächer, die sie dann aufeinander folgend in den Klassen 9 und 10 zweistündig belegen. Dies ermöglicht eine individuelle Förderung, da aufbauend auf einem fundierten Basiswissen intensiv und konzentriert zu den jeweiligen Themengebieten gearbeitet werden kann.

Halbjahreskurse

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können die Schülerinnen ebenfalls Halbjahreskurse wählen. Kreative Bereiche und besondere Interessensgebiete, die im Fächerkanon sonst nicht vertreten sind, finden hier Berücksichtigung, wie z. B. Hauswirtschaft, Technik, Tanz, Chor und Schülerzeitung. Statt des Halbjahreskurses können die Schülerinnen auch alternativ an einer jahrgangsübergreifenden, ganzjährigen Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, wie z. B. Schulband oder Theater. Das jeweils andere Halbjahr dient wie in der Jahrgangsstufe 8 der individuellen Förderung in den Hauptfächern. Schülerinnen mit Defiziten können sogenannte Grundkurse wäh-len, leistungsstarke haben die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Stärken in Erweiterungskursen auszubauen.

Darüber hinaus werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Halbjahreskurse im Fach Informatik angeboten. Während in der Jahrgangsstufe 8 mit der dynamischen Mathematik-Software GeoGebra , Textverarbeitung und mit einfachen Java – Programmierungen gearbeitet wird, geht es in den Jahrgangsstufen 9 und 10 um eine vertiefende Arbeit mit Programmen aus den Bereichen „HTML-Programmierung“, „Bildbearbeitung“, „Excel“, Programmieren von Smartphone-Apps“.

Schulabschlüsse

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („Fachoberschulreife mit Qualifikation“): mit mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern erwirbt man die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Eine „4“ in Deutsch/Mathematik/Englisch kann durch eine „2“ in einem anderen dieser Hauptfächer ausgeglichen werden. Bei den übrigen Fächern können höchstens drei nichtbefriedigende Leistungen ausgeglichen werden.
  • der Mittlere Schulabschluss („Fachoberschulreife“) nach Klasse 10: mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Fächern erwirbt man den Mittleren Schulabschluss. Dabei kann man sich maximal eine „5 “ (oder „6“) ohne Ausgleich in einem Nebenfach leisten, eine weitere „5“ ist mit Ausgleich möglich.
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (nach Klasse 9)

Ausführliche Informationen zu den Versetzungsbestimmungen und Abschlüssen finden Sie im Bildungsportal NRW.

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